Ferienrechner Schweiz: praktischer Leitfaden
Wann ist dieser Rechner nützlich?
Der Ferienrechner hilft beim Eintritt oder Austritt während des Jahres, bei Teilzeit und beim Vergleich des eigenen Saldos mit der Personalabrechnung. Er wandelt Ferienwochen in Arbeitstage um und berechnet einen zeitanteiligen Anspruch für die eingegebenen Beschäftigungsmonate.
Entscheidend sind die vertraglichen Arbeitstage, nicht einfach der Beschäftigungsgrad in Prozent. Wer 60 % an drei vollen Tagen arbeitet, erhält bei fünf Ferienwochen 15 Ferientage; damit können ebenfalls fünf vollständige Arbeitswochen frei genommen werden.
- Jahresanspruch aus Arbeitstagen und Ferienwochen bestimmen
- Anteiliges Guthaben bei Eintritt oder Austritt berechnen
- Teilzeitmodelle mit unterschiedlich verteilten Arbeitstagen vergleichen
So funktioniert die Berechnung
Nach Artikel 329a OR beträgt der Mindestanspruch bis zum vollendeten 20. Altersjahr fünf Wochen, danach vier Wochen pro Dienstjahr. Mindestens zwei Ferienwochen müssen zusammenhängen. Verträge und Gesamtarbeitsverträge dürfen einen höheren Anspruch vorsehen.
Der Rechner multipliziert Arbeitstage pro Woche mit Ferienwochen. Für einen Teil des Jahres wird dieser Wert mit den Beschäftigungsmonaten geteilt durch zwölf multipliziert. Ferien sollen grundsätzlich tatsächlich bezogen und während des laufenden Arbeitsverhältnisses nicht durch Geld ersetzt werden; bei unregelmässiger Teilzeit und am Ende eines Arbeitsverhältnisses bestehen begrenzte Ausnahmen.
Formel
Ferientage pro Jahr = Arbeitstage pro Woche × Ferienwochen. Der anteilige Anspruch entspricht den Jahrestagen × Beschäftigungsmonate ÷ 12.
Praktisches Beispiel
Beispiel: Ein 60-%-Pensum verteilt auf drei Arbeitstage pro Woche mit fünf Ferienwochen ergibt 3 × 5 = 15 Ferientage pro Jahr. Nach sechs Beschäftigungsmonaten beträgt der rechnerische Anspruch 7,5 Tage.
Hinweis zur Nutzung
Die Ergebnisse sind indikative Berechnungen auf Basis deiner Eingaben. Sie ersetzen keine verbindliche Lohnabrechnung, Rechtsberatung oder Auskunft einer offiziellen Stelle.
Wichtige Hinweise
Der Rechner zeigt einen mathematischen Anspruch. Arbeitsvertrag, Eintritts- und Austrittsdatum, unbezahlter Urlaub sowie Rundungsregeln können den offiziellen Saldo beeinflussen.
Vom berechneten Anspruch müssen bereits bezogene Tage und genehmigte Überträge abgezogen werden. Bei Krankheit während geplanter Ferien ist entscheidend, ob der Erholungszweck tatsächlich verhindert war; ein ärztlicher Nachweis kann erforderlich sein. Längere Abwesenheiten können unter bestimmten Voraussetzungen zu einer Kürzung führen. Ferienzeitpunkt und Übertrag werden mit dem Arbeitgeber abgestimmt. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses sollen Restferien grundsätzlich bezogen werden, soweit dies während der Kündigungsfrist möglich und zumutbar ist.
Passende Ratgeber
FAQ
Wie viele Ferientage ergeben vier Ferienwochen?
Bei fünf Arbeitstagen pro Woche sind es 20 Tage; bei vier Arbeitstagen sind es 16 Tage.
Werden angebrochene Monate berücksichtigt?
Der Rechner arbeitet mit der eingegebenen Anzahl Monate. Für genaue Tagesabrechnungen gelten die Regeln des Arbeitgebers.
Gilt das Ergebnis als offizieller Feriensaldo?
Nein. Bereits bezogene Ferien, Überträge und vertragliche Regeln müssen zusätzlich berücksichtigt werden.
Verfallen nicht bezogene Ferien?
Ferienansprüche verjähren grundsätzlich nach fünf Jahren. Die Frist beginnt nach Ablauf des Jahres, für das die Ferien bestimmt waren.
Was passiert bei Krankheit während der Ferien?
Wenn Krankheit oder Unfall den Erholungszweck verhindert, können die betroffenen Tage mit entsprechendem Nachweis nachgewährt werden.
Quellen und Aktualisierung
Zuletzt aktualisiert: 12. Juli 2026