Arbeitslosenentschädigung-Rechner Schweiz: praktischer Leitfaden
Wann ist dieser Rechner nützlich?
Die Arbeitslosenentschädigung wird in Taggeldern ausbezahlt. Der Rechner hilft dir, vor einer Anmeldung beim RAV oder einer Kasse zu verstehen, welche Grössenordnung deine Leistungen haben könnten.
Wichtig ist der Unterschied zwischen versichertem Verdienst, Anspruchssatz und den Tagen, die im Monat tatsächlich entschädigt werden.
- Taggeldhöhe grob abschätzen
- 70 % und 80 % Anspruchssatz vergleichen
- Budget an ein tieferes Monatseinkommen anpassen
So funktioniert die Berechnung
Der Rechner begrenzt den versicherten Verdienst auf den gesetzlichen Höchstwert und multipliziert ihn mit dem Anspruchssatz. Daraus entsteht ein Taggeld, das mit den entschädigten Tagen des Monats hochgerechnet wird.
Abzüge für Sozialversicherungen, Unfall, Vorsorge und Steuern werden hier nicht automatisch berücksichtigt. Das Ergebnis ist deshalb eine Bruttoschätzung.
Formel
Taggeld = versicherter Verdienst ÷ 21,7 × Anspruchssatz. Monatsleistung = Taggeld × entschädigte Tage.
Praktisches Beispiel
Beispiel: CHF 6'500 versicherter Verdienst bei 70 % Anspruch ergeben rund CHF 209.91 pro Tag. Bei 21,7 Tagen im Monat liegt die Bruttoschätzung bei rund CHF 4'556.
Hinweis zur Nutzung
Die Ergebnisse sind indikative Berechnungen auf Basis deiner Eingaben. Sie ersetzen keine verbindliche Lohnabrechnung, Rechtsberatung oder Auskunft einer offiziellen Stelle.
Wichtige Hinweise
Der tatsächliche Anspruch hängt von Beitragszeit, Vermittlungsfähigkeit, Alter und weiteren Bedingungen ab.
Plane dein Budget nicht nur mit dem Taggeld, sondern auch mit Ausgaben wie Krankenkasse, Miete und laufenden Fixkosten.
Passende Ratgeber
FAQ
Ist der Anspruch immer 70 %?
Nein. In gewissen Fällen gelten 80 %.
Ist das Ergebnis netto?
Nein. Es ist eine Bruttoschätzung vor weiteren Abzügen.
Wird der Höchstlohn berücksichtigt?
Ja, der versicherte Verdienst wird im Modell gedeckelt.
Kann ich damit mein Monatsbudget planen?
Ja, genau dafür ist die Schätzung nützlich.
Ersetzt der Rechner die Kasse?
Nein. Massgebend ist die Verfügung der zuständigen Stelle.
Quellen und Aktualisierung
Zuletzt aktualisiert: 13. Juli 2026