AHV-Beiträge Selbstständige Rechner: praktischer Leitfaden
Wann ist dieser Rechner nützlich?
Selbstständige tragen die AHV-, IV- und EO-Beiträge grundsätzlich selbst. Der Rechner hilft dir, diese Fixkosten bereits vor der Preisgestaltung in die Kalkulation einzubauen.
Besonders relevant ist er für Freelancer, Berater, Agenturen und kleine Betriebe, die ihr Jahreseinkommen, ihre Kosten und ihre Tarife sauber planen wollen.
- Beitragsschätzung vor der Tarifkalkulation
- Mindestbeitrag und Verwaltungskosten berücksichtigen
- Tarif, Kosten und Nettogewinn gemeinsam beurteilen
So funktioniert die Berechnung
Der Rechner multipliziert das Einkommen mit dem Beitragssatz und vergleicht das Resultat mit einem Mindestbeitrag. Anschliessend werden die Verwaltungskosten ergänzt.
Bei tieferen Einkommen gilt eine offizielle Skala. Die exakte Beitragshöhe legt die zuständige Ausgleichskasse fest; der Rechner ist deshalb eine wirtschaftliche Vorstufe, keine verbindliche Veranlagung.
Formel
AHV/IV/EO = Einkommen × Beitragssatz. Wenn das Resultat unter dem Mindestbeitrag liegt, wird mindestens der Mindestbeitrag verwendet.
Praktisches Beispiel
Beispiel: CHF 90'000 Einkommen bei 9,8 % Beitragssatz ergeben CHF 8'820 AHV/IV/EO. Mit 4 % Verwaltungskosten liegen die Gesamtkosten bei CHF 9'172.80.
Hinweis zur Nutzung
Die Ergebnisse sind indikative Berechnungen auf Basis deiner Eingaben. Sie ersetzen keine verbindliche Lohnabrechnung, Rechtsberatung oder Auskunft einer offiziellen Stelle.
Wichtige Hinweise
Für tiefe Einkommen gilt eine offizielle Beitragsskala. Der Rechner nutzt den eingegebenen Satz, damit du schnell eine belastbare Budgetschätzung erhältst.
Vergiss bei selbstständiger Tätigkeit nicht, auch Krankenkasse, Steuern und Rücklagen einzuplanen. Der Sozialbeitrag ist nur eine von mehreren Pflichtgrössen.
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FAQ
Ist der Satz bei allen Selbstständigen gleich?
Nein. Es gibt eine offizielle Skala und Beiträge hängen vom Einkommen ab.
Sind Verwaltungskosten enthalten?
Ja, sie werden als eigener Aufschlag geschätzt.
Ist das Ergebnis verbindlich?
Nein. Massgebend bleibt die Ausgleichskasse.
Kann ich den Mindestbeitrag sehen?
Ja, du kannst ihn als eigene Untergrenze im Rechner eintragen.
Hilft das bei der Preisgestaltung?
Ja, weil du den Pflichtbeitrag direkt in deine Tarife einrechnen kannst.
Quellen und Aktualisierung
Zuletzt aktualisiert: 13. Juli 2026